Aufgrund der neuen Führerscheinregelung dürfen seit Januar 2020 mit dem normalen Autoführerschein (Fahrerlaubnisklasse B bzw. alter 3er Führerschein) Leichtkrafträder bis 125ccm gefahren werden (MIndestalter 25 Jahre, mindestens 5 Jahre Führerschein, 13,5 Fahrstunden - damit erhält man Führerscheinklasse A1).

Wir können selbstverständlich alle klassischen Schalt-Vespas auf 125ccm aufrüsten / umrüsten (oder auch 150er Vespas abrüsten) und dies vom TÜV eintragen lassen. Auch für die kleine Vespa V50, 50 Special und PK50 ist das natürlich möglich!

Damit ist Fahrspaß garantiert!!